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Kann ein Verkäufer bei eBay vom Höchstbieter auch dann Bezahlung und Warenabnahme verlangen,wenn er mit seinem Angebot die AGB des Online-Auktionshauses verletzt hat? Wie gestaltet man als Nicht-Unternehmer eine Haftungsbeschränkung so,dass sie nicht zum Bumerang wird?Einige rechtliche Hinweise sollen Online-(V)ersteigerern Orientierungshilfe leisten.