46. Erg. Tarifrecht kommunaler Verwaltungen und Betriebe TVöD
Mit der 46. Ergänzungslieferung werden die Änderungen der folgenden Tarifverträge:
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung (DFTVöD-V),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (DF/TVöD-K),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (DF/TVöD-B),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleitungsbereich Sparkassen (DF/TVöD-S),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Flughäfen (DF/TVöD-F),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (DF/TVöD-E),
· Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeberverbände in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA),
· Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V),
· Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung)
in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung in das Grundwerk aufgenommen.
Mit der 46. Ergänzungslieferung werden die Änderungen der folgenden Tarifverträge:
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung (DF/TVöD- V),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (DF/TVöD-K),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (DF/TVöD-B),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleitungsbereich Sparkassen (DF/TVöD-S),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Flughäfen (DF/TVöD-F),
· Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (DF/TVöD-E),
· Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeberverbände in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA),
· Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V),
· Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung)
in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung in das Grundwerk aufgenommen.