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Kommunales Tarifrecht TVöD-Entgeltordnung Apart

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Produktinformationen "Kommunales Tarifrecht TVöD-Entgeltordnung Apart"

Bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsregelungen in den §§ 12 und 13 TVöD galten die Rechtsgrundlagen für die ehemaligen Angestellten nach dem BAT und für die ehemaligen Arbeiter nach den landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnissen gem. Rahmentarifvertrag zu § 20 BMT-G und nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) bis zum 31. Dezember 2016 fort (§ 17 TVÜ-VKA).

Davon abweichend waren zunächst als „Entgeltordnung“ die tarifierten Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 1 (Anlage 3 TVÜ-VKA) und die seit dem 1. November 2009 tarifierten Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sowie die besonderen Tätigkeitsmerkmale für Ärzte in Krankenhäusern dargestellt worden. Ab dem 1. Januar 2017 sind diese Tätigkeitsmerkmale in die neue Entgeltordnung eingebaut worden.

Im Anhang sind die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 a und Anlage 1 b zum BAT aufgenommen worden, um so auch den Zugriff auf die bisherigen Vergütungsgruppen, die noch bis zum 31. Dezember 2016 maßgebend für die Zuordnung zu den Entgeltgruppen waren, zu erleichtern.

Artikel-Details

Anbieter:
custom_loseblattwerke_publisher_name_Heise_Medien
Artikelnummer:
4018837109076
Veröffentlicht:
20.02.25