iX 09/2010

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Highlights:
  • MySQL oder PostgreSQL
  • Cloud-Computing
  • CSS Media Queries
  • Word Press 3.0
  • MS Office Communication Server 14
Format
Inhaltsverzeichnis
  • Titelseite

    • 1 MySQL oder PostgreSQL?

  • Editorial

    • 3 Der Kaiser bleibt nackt

  • Inhalt

    • 4 Inhaltsverzeichnis

  • Leserbriefe

    • 6 Leserbriefe

  • Markt + Trends

    • 8 Neben den Pixeln
    • 16 Skimmer inside
    • 18 Jenseits der Quellen
    • 19 SAPerlot
    • 20 Cloud Computing
    • 22 Diverses
    • 23 Systeme
    • 24 Softwareentwicklung
    • 25 Business-Software
    • 26 World Wide Web
    • 27 Open Source
    • 28 Druckaufbau
    • 29 Sicherheit
    • 30 Recht
    • 31 Systemmanagement
    • 32 Embedded Systems
    • 32 Hardware
    • 33 Grafik/Multimedia
    • 34 Mobile Computing
    • 36 Standardsoftware
    • 38 Beruf
    • 40 Windows sei Dank

  • Titel

    • 42 Zweikampf
    • 44 Jenseits der Kartei
    • 48 Heiße Bereitschaft

  • Review

    • 52 Erhöhter Wortdruck
    • 56 Neue Vielfalt
    • 60 Mauerfall
    • 66 Tanzschule
    • 67 Alle zusammen
    • 70 Sechserpasch
    • 74 Schalten und Walten
  • Report

    • 78 Blaues Wunder
    • 84 Alleineigentum
    • 88 Sicherheitsnetz
    • 95 Agile Profiköche
    • 99 Neue Heimat
    • 104 Hoch hinaus

    • Wissen

      • 111 Crash-Vorsorge
      • 114 Qualitätsrezepte
      • 119 Kernschwemme

    • Praxis

      • 122 Allen recht
      • 126 Bezeichnend
      • 132 Druckreif
      • 139 Fensterschubser

    • Medien

      • 140 Bequem ans Ziel
      • 141 Vor 10 Jahren: Technik ist sterblich
      • 142 Mehr KBytes
      • 143 HTML5
      • 144 Effective UI
      • 144 Programming Clojure

    • Impressum

      • 153 Impressum

    • Vorschau

      • 154 Vorschau

    Der Kaiser bleibt nackt


    Offenbar können sich ihre Gegner ins Zeug legen, wie sie wollen – die Softwarepatente kommen, und sei es durch die Hintertür. So hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, ein Programm müsse nur so ausgestaltet sein, „dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt“ (siehe Seite 84). Vermutlich haben die hohen deutschen Richter im Alltag immer mit Programmen zu kämpfen, die rücksichtslos die technischen Gegebenheiten der Rechner ignorieren. Dann müssen sie eine funktionierende Anwendung selbstverständlich für umwerfend innovativ und patentwürdig halten.


    Der bislang vom Deutschen Patentamt bewachte Damm hat also einen ersten Riss bekommen. Pessimisten könnte ein Blick auf das Verhalten der EU im Streit mit den USA um Passagier- und Bankdaten reichen, um die Entwicklung bei Softwarepatenten vorherzu - sagen. Denn schon in diesen Fällen kommen die europäischen Staaten den Wünschen des großen transatlantischen Bruders willfährig nach. Was also sollte sie hindern, den dortigen Regelungen hinsichtlich der Paten - tierbarkeit von Software zu folgen? Zumal sich sicherlich genügend Unternehmen finden, die mit dem Totschlagargument „Arbeitsplätze sichern“ dafür werben würden.

    Dabei zeigen sowohl die gängige Praxis in den USA als auch die groteske Begründung des BGH, dass es keine Berechtigung für Softwarepatente gibt. Erinnert sei an Amazons berüchtigte Schutzschrift für den „Ein-Klick- Kauf“, an Microsofts Niederlage in der Auseinandersetzung mit i4i um in XML eingebettete Rohdaten und an Googles Patent auf die länderabhängige Anzeige von Suchergebnissen. Die jüngst von Apple in den USA gestellten Anträge für mobile Hotel-, Reiseund Mode-Anwendungen illustrieren einmal mehr, dass Softwarepatente nichts mit Erfindungen zu tun haben. Man bastelt hurtig aus dem Stand der Technik die Beschreibung von etwas, das es genau so noch nicht gibt, und flugs hat der Kaiser ein neues Kleid. Die Rufe, dass er so nackt dastehe wie immer, verhallten bislang von Gerichten und Behörden meist ungehört.


    Wer Software patentieren lässt, dem geht es häufig darum, möglichst schnell eine Banalität zu schützen, um zu gegebener Zeit damit Geld zu verdienen – nicht etwa, indem er die Idee in die Tat umsetzen und das Produkt verkaufen würde. Er will einfach nur jeden bezahlen lassen, der in Zukunft auf dieselbe oder auch nur eine ähn liche Idee kommt und sie in ein Produkt gießt. Solches Parasitentum braucht keinen Schutz.

    Christian Kirsch

    Artikel-Details
    Anbieter:
    Heise Medien GmbH & Co. KG
    EAN:
    4038858084152
    Veröffentlicht:
    17.08.2010