Ergänzungslieferungen & Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Aktualisierung der jeweiligen Grundwerke im Print-Format inklusive kostenlosem PDF des gesamten Grundwerks.
Diese Ergänzungslieferung passt die in der Sammlung enthaltenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften den im zweiten Jahresdrittel 2025 verkümdeten/bekanntgemachten und bis zum einschließlich 31. August 2025 wirksam gewordenen Änderungen sowie an die Änderungen an, die bereits vor dem 1. September 2025 verkündet/bekanntgemacht wurden, doch erst in diesem Zeitraum in Kraft traten.Auf Änderungen, die nicht ohne Weiteres erkennbar sind, wird durch Randstriche aufmerksam gemacht.
Mit der vorliegenden 48. Ergänzungslieferung werden die Änderungen der folgenden Tarifverträge:• Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA),• Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD),• Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD),• Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil -,• Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG -,• Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege -,• Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD),• Praktikums-Richtlinie VKA,• Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) und• Tarifvertrag Fleischuntersuchung,in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung in das Grundwerk aufgenommen.
Mit der vorliegenden 47. Ergänzungslieferung werden die Änderungen der folgenden Tarifverträge:• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-AT),• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung – (BT-V) -,• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Krankenhäuser – (BT-K),• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B),• Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA),• Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern in den TV-Ärzte/VKA und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ- Ärzte/VKA),in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung in das Grundwerk aufgenommen.
Mit der 12. Ergänzungslieferung wird insbesondere die Erhöhung der Tabellenentgelte im Bereich des TVöD und des TVÜ-VKA sowie der Erhöhung der mit der Eingruppierung zusammenhängenden Zulagen ab 1. April 2025 aufgenommen. Diese wurden im Rahmen der Tarifeinigung vom 6. April 2025 vereinbart; die Redaktionsverhandlungen der Tarifvertragsparteien dazu wurden erst Ende Juli beendet.
Die 24 Seiten umfassende Broschüre enthält das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) sowie zum Heraustrennen ein Exemplar für die Personalakten, wichtige Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und die Niederschrift zu § 41 TVöD-BT-V.
Aktuelle Grundwerke
Die neuste Fassung der aktuellen Grundwerke: Tarifrecht kommunaler Verwaltungen und Betriebe, Kommunales Tarifrecht TVöD-Entgeltordnung sowie Das Baurecht in Niedersachsen.
Die Loseblattsammlung beschränkt sich nicht nur auf die Vorschriften des öffentlichen Baurechts im engeren Sinne, sondern enthält auch die wichtigsten, d.h. am häufigsten zur Anwendung kommenden Regelungen des so genannten Baunebenrechts. Die am Bau Beteiligten wissen, mit welcher Mannigfaltigkeit dieses Recht Einfluss auf das Bauen nimmt. Zahlreiche Gesetze, die nicht primär dem Baurecht angehören, enthalten Regelungen von baurechtlicher Bedeutung. So können sich aus dem Naturschutz- oder Straßenrecht Bauverbote ergeben. Das Gerätesicherheits- und Wasserrecht stellen Anforderungen beispielsweise an die Errichtung von Tankstellen und Gebäuden, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Arbeitsstätten müssen dem Gewerberecht entsprechend ausgebildet werden, das Immissionsschutzrecht nimmt z. B. Einfluss auf die Errichtung kleiner Sportanlagen und so weiter. Einen besonderen Platz nimmt hier das Denkmalrecht ein, das sowohl bodenrechtliche Wirkungen entfaltet (Umgebungsschutz) als auch Einfluss beim Ersatz oder der Umgestaltung vorhandener baulicher Anlagen ausübt (Erhaltungspflicht). Rechtsquellen für diese auch im bauaufsichtlichen Verfahren beachtlichen Gegenstände sind sowohl bundesrechtliche Regelungen wie auch Vorschriften des Landesrechts. Die Sammlung ist durch ihre übersichtliche Gliederung und durch die Verknüpfung von Baurecht im engeren Sinne mit dem sonstigen Recht ein praxisnahes Werk, das es dem Fachmann genauso wie dem Laien ermöglicht, die komplexen Zusammenhänge zu erkennen und in den meisten Fällen zu lösen. Die Übersichtlichkeit Die übersichtliche Gliederung dieser Sammlung erlaubt schnelle und umfassende Orientierung durch die zusammenfassende Darstellung einzelner Teil- und Sachbereiche. Der Benutzer kann mit einem Blick die gesuchten Vorschriften erfassen. Ein zusätzlicher Einband lässt eine individuelle Ordnung zu. Die Vollständigkeit Neben den allgemeinverbindlichen Gesetzen und Verordnungen sind zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie Ausführungsbestimmungen oder Richtlinien aufgenommen. Der Benutzer kann dadurch die überwiegende Zahl der baurechtlichen Fragen allein mit diesem Werk lösen. Die Handhabung Das übersichtliche Register ermöglicht das Finden des Bereiches mit einem Griff. Die Handhabung wird zusätzlich durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis und zahlreiche Fußnoten erleichtert. Die Aktualität Dieses Werk ist immer aktuell. Die Sammlung wird durch die Ergänzungslieferungen 3x im Jahr auf dem jeweils neuesten Stand der Gesetzgebung gehalten. Der Verfasser Die Textsammlung wird von Stadtoberamtsrat a. D. Wolfgang Binnewies bearbeitet. Er war Abteilungsleiter im Bauordnungsamt der Landeshauptstadt Hannover und ist als Fachlehrer für Baurecht an Studieninstituten für kommunale Verwaltung im Ausbildungs- und Fortbildungsbereich tätig.
Unsere Loseblattsammlung TVÖD enthält die zwischen der VKA und dem Bund einerseits sowie der Gewerkschaft ver.di und der dbb tarifunion andererseits vereinbarten Tarifverträge vom 13. September 2005, in der jeweils geltenden Fassung, betreffend das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst. Folgende Tarifverträge/Gesetze sind in der Sammlung enthalten: TVöD/Durchgeschriebene Fassungen: Verwaltungen, Sparkassen, Flughäfen, Entsorgung, Dienstleistungsbereich Krankenhäuser und Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen, TV - Ärzte/VKA, TV Versorgungsbetriebe, TV zur Überleitung …(TVÜ), TV Ertragsbeteiligung Flughäfen, TV Bemessungssatz Tarifbereich Ost, TV Meistbegünstigung, TV Zukunfssicherung Krankenhäuser, TV soziale Absicherung, TV Versorgungsbetriebe, TV - Ärzte/VKA, TVÜ - Ärzte/VKA, TV RatSch-Ärzte, TVsA Ärzte, TV Auszubildende – Allgemeiner Teil, TVAöD – Besondere Teile BBiG und Pflege und die durchgeschriebenen Fassungen, TV Praktikanten/innen des öffentlichen Dienstes, TV Altersteilzeitarbeit, TV Altersteilzeitarbeit Ärzte, TV zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte, TV Altersvorsorge Kommunal, TV Altersversorgung, TV Entgeltumwandlung, TV Altersvorsorge Ärzte, TV betriebliche Altersvorsorge Ärzte, TV EUmw-Ärzte, TV Fleischuntersuchung, TV Nahverkehr mit Anlage, TV Bewältigung demografischer Wandel im Nahverkehr, TV Mindestlohn Abfallwirtschaft, Vereinbarung Schlichtungsverfahren, Arbeitskampfrichtlinien der VKA, Ges. Vorschriften über das Kindergeld, Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Nachweisgesetz, Altersteilzeitgesetz, Mutterschutzgesetz und das Pflegezeitgesetz
Bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsregelungen in den §§ 12 und 13 TVöD galten die Rechtsgrundlagen für die ehemaligen Angestellten nach dem BAT und für die ehemaligen Arbeiter nach den landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnissen gem. Rahmentarifvertrag zu § 20 BMT-G und nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) bis zum 31. Dezember 2016 fort (§ 17 TVÜ-VKA). Davon abweichend waren zunächst als „Entgeltordnung“ die tarifierten Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 1 (Anlage 3 TVÜ-VKA) und die seit dem 1. November 2009 tarifierten Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sowie die besonderen Tätigkeitsmerkmale für Ärzte in Krankenhäusern dargestellt worden. Ab dem 1. Januar 2017 sind diese Tätigkeitsmerkmale in die neue Entgeltordnung eingebaut worden. Im Anhang sind die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 a und Anlage 1 b zum BAT aufgenommen worden, um so auch den Zugriff auf die bisherigen Vergütungsgruppen, die noch bis zum 31. Dezember 2016 maßgebend für die Zuordnung zu den Entgeltgruppen waren, zu erleichtern.
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Für eine erste Beurteilung ist ein Exposé ausreichend. Dieses sollte ca. 10 – 20 Seiten Umfang haben, es sollte eine kurze Zusammenfassung des Inhalts und ein Probekapitel enthalten, sowie eine Gliederung und/oder ein Probekapitel.
Wir würden uns freuen, wenn Sie beim Erstellen Ihres Manuskripts bereits folgende Punkte bedacht haben und uns Angaben dazu machen:
- Konkurrenzliteratur – gibt es Bücher analogen Inhalts, wodurch hebt sich Ihr Entwurf ab („Alleinstellungsmerkmal“)?
- Zielgruppen – wen möchten Sie ansprechen, wer soll Ihr Werk auf jeden Fall lesen?
Des Weiteren wären kurze Informationen zu Ihrer Person, Ihrem fachlichen/beruflichen Hintergrund, usw. sehr wünschenswert.
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