Der "Stand der Technik" im IT-Sicherheitsrecht (iX webinar)
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Abgesichert: Maßnahmenqualität nach DSGVO und IT-Sicherheitsgesetz
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Anforderungen an die IT-Sicherheitsmaßnahmen ähnlich den IT-Sicherheitsgesetzen. Eine Definition oder Maßgaben zur Ermittlung des "Stands der Technik" gibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor. Unternehmen sollten daher Vorsicht walten lassen. Denn der Gesetzgeber knüpft empfindliche Rechtsfolgen an ein außer Acht lassen des Stands der Technik.
Den Webinar-Teilnehmern soll vermittelt werden, wie die Unternehmen den konkreten Einsatz von Maßnahmen nach dem Stand der Technik abwägen und ein begrenztes Unterschreiten des Stands der Technik gesetzeskonform realisieren.
Themenschwerpunkte:
- Stand der Technik und die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- objektiv-technische Feststellungen und subjektiv-konkrete Umsetzungserwägungen
- Projekte zur Anhebung des IT-Sicherheitsniveaus nach dem Stand der Technik planen
- Folgen für die Vertragsgestaltung
- Auswirkungen auf die Haftung
Zielgruppe:
Geschäftsleiter, zuständige Abteilungsleiter, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Unternehmensjuristen, IT-Sicherheitsbeauftragte, IT-Leitung/ -Administration.
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